Rentner, Böllerverbot, Warntag: Das sind die Änderungen im Dezember 2022 - FOCUS online

2022-12-07 17:34:47 By : Mr. Shunye Qiu

Im Dezember erhalten Gas- und Fernwärme-Kunden sowie Rentner finanzielle Zuschüsse, zudem entfällt das Böllerverbot Wir zeigen, welche Änderungen und neuen Regelungen im Dezember auf Verbraucher zukommt.

Seit Dezember gibt es Änderungen und neue Gesetze, die zum Jahresende in Kraft treten. Einige bringen finanzielle Erleichterungen, die in Zeiten der steigenden Lebenshaltungskosten und der Energiekrise willkommen sind. So erhalten Rentner eine Energiepauschale und Gaskunden einen einmaligen Zuschuss. Alle neuen Gesetze, Änderungen und Fristen für den Dezember 2022 bieten wir Ihnen hier im Überblick:

Im Bundestag wurde in den letzten Wochen viel über die Entlastung von Gaskunden diskutiert. Letztlich beschlossen wurde eine Soforthilfe für Privatkunden und Kleinbetriebe, die Gas oder Fernwärme beziehen.

Konkret bedeutet diese Regelung, dass der Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlung übernimmt.

Zieht der Anbieter üblicherweise den Abschlag ein, brauchen Kunden nichts übernehmen. Der Dezemberabschlag wird nicht eingezogen. Überweisen Kunden normalerweise den Abschlag, können diese den Auftrag für den Dezember stornieren.

Leider müssen Mieter, die über ihre Vermieter Gas- oder Fernwärme abrechnen, eventuell etwas Geduld aufbringen. Sie erhalten ihre Soforthilfe nicht im Dezember, sondern als Gutschrift mit der nächsten Nebenkostenabrechnung

Im Rahmen der Entlastungspakete sind verschiedene Energiepauschalen beschlossen worden, von denen eine im letzten Monat des Jahres fällig wird.

Fast 20 Millionen Menschen beziehen in Deutschland eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs-, Waisen- oder Witwenrente oder Versorgungsbezüge nach dem Beamten- bzw. Soldatenversorgungsgesetz. Diese dürfen sich über eine Energiepauschale von über 300 Euro freuen, die bis zum 15. Dezember ausgezahlt wird.

Das Geld wird automatisch überwiesen und muss nicht beantragt werden. Voraussetzung für die Energiepauschale ist ein deutscher Wohnsitz.

Um 11 Uhr am 08. Dezember wird es bei deutschen Handynutzern laut: Auf den Smartphones ertönt ein lauter Signalton und eine Warn-SMS blinkt auf. Es handelt sich hierbei um eine Übung für den Katastrophenfall, die über das System Cell Broadcast gesteuert wird.

Handynutzerinnen und Handynutzer in 294 Landkreisen und 107 kreisfreien Städte erhalten die Warnmeldung. Die Übung verläuft automatisch, es muss keine App heruntergeladen werden.

Die Deutsche Bahn veröffentlicht am 11. Dezember ihren neuen Winterfahrplan. Hier ändert sich vor allem die Anzahl der Fahrten und Züge.

Dank der neuen Schnellstrecke zwischen Wendlingen und Ulm werden nicht nur mehr Fahrten angeboten, sondern auch Verbindungen zwischen Köln nach München rund eine Viertelstunde schneller.

Auf der Bahnstrecke zwischen München, Köln und Dortmund wird zudem der neue ICE 3neo eingesetzt.

Entlastung für Bahnkunden bringen 60 Prozent mehr Sitzplätze für die Strecke München bis Frankfurt Flughafen über Ulm und Stuttgart sowie für die Strecke Bremen bis Köln über Osnabrück und Münster.

Seit März 2022 gilt die im Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken, Praxen und Pflegedienste. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine vollständige Corona-Impfung nachweisen. Können sie dies nicht, kann mit Bußgeldern oder sogar einer Kündigung gedroht werden.

Automatisch enden wird diese Pflicht zum Jahresende, wenn Karl Lauterbach nicht doch noch tätig wird. Da der Gesundheitsminister bisher sehr zurückhaltend ist, könnte die Impfpflicht für Einrichtungen auslaufen. Grund für das Auslaufen der Impflicht ist ein vergleichsweise milder Verlauf der aktuellen Corona-Varianten.

Die Deutsche Post und DHL haben ihre Fristen veröffentlicht, bis wann die Weihnachtspost pünktlich ankommt:

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat verordnet, dass ab dem 31. Dezember Kosmetikerinnen und Kosmetiker Haare und Tattoos nur noch dann per Laser oder IPL entfernen dürfen, wenn sie einen Fachkundenachweis vorlegen können. Diese Änderung gilt auch für alle Anwendungen mit Licht, Ultraschall oder Hochfrequenz.

Die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ des Bundesamtes für Strahlenschutz regelt zudem, dass Geräte vor der Erstnutzung angemeldet werden müssen sowie eine Dokumentationspflicht und Anzeigepflicht.

In diesem Jahr wird fast überall das Böllerverbot aufgehoben. Nachdem in den letzten beiden Jahre sowohl der Verkauf als auch das Abfeuern von Raketen beinah komplett verboten wurde, darf dieses Jahr wieder gefeiert werden.

Doch Vorsicht: In einigen Städten, Gemeinden und Kommunen werden Verbotszonen eingerichtet, in denen kein Feuerwerk gezündet werden darf. Daher ist es ratsam, sich vorab in Ihrer Gemeinde zu informieren.

Die Änderung im Dezember betrifft vor allem den Verkauf von Böllern und Raketen, der in diesem Jahr nicht mehr verboten ist.

Wer eine freiwillige Steuererklärung abgibt, hat vier Jahre Zeit dafür. Bis zum 31. Dezember 2022 kann diese für 2018 eingereicht werden. Noch akzeptiert das Finanzamt die Erklärung per Post oder online über „Elster“.

In der Vergangenheit kam es vor, dass Betrüger als unbekannte Anrufer angerufen und sofort aufgelegt haben. Sehr viele Verbraucher haben zurückgerufen und sind so in eine Kostenfalle getappt. Denn hinter den vermeintlichen Anrufern verbarg sich häufig eine teure Sonderrufnummer, mit der pro Anruf Geld abgerechnet werden konnte.

In diesem letzten Monat des Jahres 2022 tritt ein neues Telefonschutzgesetz in Kraft, mit dem Verbraucher vor hohen Telefongebühren durch diese Telefonnummern geschützt werden. Es handelt sich um die Sonderrufnummern 0900 und 0137, die bis zu 2 Euro pro Anruf kosten können. Diese werden ab sofort nicht mehr weitervermittelt.

Erben von Immobilien müssen mit einer deutlich höheren Erbschafts- und Schenkungssteuer von 30 bis 40 Prozent rechnen. Erfahren Sie hier, was das für Sie bedeutet und wie Sie tun können.

Berechnung zeigt - Massive Steuererhöhung für Erben von Ein- und Zweifamilienhäusern

Was sich in den letzten Monaten noch geändert hat, können Sie hier nachlesen.

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