Prozess: Bergisch Gladbacher stellte intime Fotos der Ex ins Netz | Kölner Stadt-Anzeiger

2022-12-07 17:31:40 By : Mr. Xiangqian Xie

Artikel zur Merkliste hinzugefügt

Artikel von der Merkliste entfernt

Die Apps sozialer Netzwerke und Messengerdienste auf einem Smartphone.

Aus Rache hat ein Bergisch Gladbacher intime Fotos seiner Ex ins Internet gestellt und trotz richterlicher Auflage bisher nicht gelöscht. Deswegen musste der 21-jährige Schüler erneut vor Gericht.

In der Verhandlung war die Richterin unverkennbar verärgert über den jungen Mann.  Ihre Laune wurde auch nicht dadurch besser, dass Steffen K. (Namen geändert) ihr, der Staatsanwältin und der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe andauernd ins Wort zu fallen versuchte. 

Steffen hat eine Haltung, die ihm in seinem Leben noch viele Probleme bereiten könnte: Schuld sind immer die anderen. Katja, die Ex-Freundin, hätte ihn ja nicht betrügen müssen, dann hätte er auch nicht ihre Fotos in zwei verschiedenen sozialen Netzwerken veröffentlicht, einmal mit dem falschen Hinweis „Amateur-Pornodarstellerin“, aber echten Kontaktdaten.

Am 13. Mai 2022 stand Steffen zum ersten Mal wegen „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ vor Gericht und gab damals an, seinen Fehler einzusehen. Richterin Britta Epbinder stellte das Verfahren vorläufig ein, erlegte ihm aber auf, 300 Euro an Katja zu zahlen, sich zu entschuldigen und für die Löschung der Bilder zu sorgen.

Jedoch folgten den Worten keine Taten: Steffen schrieb vielmehr der Richterin, er könne das Geld nicht aufbringen, sondern wegen seiner prekären finanziellen Lage allenfalls 99 Cent überweisen. „Die 99 Cent habe ich als Hohn gegenüber dem Opfer empfunden“, hielt Epbinder dem Angeklagten vor.

Damit auch nicht genug: Die Bilder sind nach wie vor im Netz. Die Richterin: „Das zeigt mir, dass Sie das Opfer nicht ernst nehmen!“ Auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem jungen Mann eine ziemliche Alles-egal-Haltung: „Wegen seiner Schulden hätte er sich melden können. Hat er aber nicht.“

Angeklagter nach Kopfstoß an KVB-Halt in Bensberg verurteilt

Und was seine angebliche Unfähigkeit, die Bilder wieder aus dem Netz zu bekommen, angehe, hätte er sich ebenfalls bei Medienkundigen erkundigen können. Zudem sei er einer erneuten Gesprächsaufforderung unentschuldigt nicht gefolgt. „An welche Adresse haben Sie denn die Einladung geschrieben?“, fragte der Angeklagte in frechem Ton und fing sich dafür den Hinweis der Richterin ein: „An Ihrer Stelle wäre ich nicht so offensiv.“

Für den jungen Mann sprach, dass er sich trotz seiner Jugend wegen psychischer Probleme bereits in Behandlung hat begeben müssen. Nach Diskussion zwischen den Verfahrensbeteiligten entschied die Richterin, dieses Mal ein Urteil auszusprechen: Steffen muss innerhalb von drei Monaten 40 Sozialstunden ableisten und sich bei der Caritas-Medienberatung in Sachen Bilder-Löschung schlaumachen. Geldzahlung und Entschuldigungsbrief wurden ihm erlassen. Die Richterin folgte damit dem Verteidiger. Der hatte darauf hingewiesen, dass die junge Frau vermutlich froh sei, wenn sie von ihrem Ex-Freund nie wieder etwas mitbekommt.

Copyright 2022 DuMont Rheinland, Köln